Allgemeine Geschäftsbedingungen

Version vom 28/02/2023

Nur unsere detaillierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (unten) sind vertraglich bindend. Um Ihnen einen Überblick über unsere Bedingungen zu geben, haben wir die vier wichtigsten Punkte der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wie folgt zusammengefasst:

Dieses Dokument stellt die Allgemeinen Nutzungsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) der Website www.talent.io und allgemeiner des Dienstes der talent.io Recruitment GmbH (nachfolgend “Talent" genannt) dar.   

Die vorliegenden AGB formalisieren das Zustandekommen eines Vertragsverhältnisses zwischen Talent und Ihnen als Nutzer, unabhängig davon, ob es sich bei Ihnen um eine natürliche oder eine juristische Person handelt.

Die vorliegenden AGB können jederzeit geändert werden. Es wird daher empfohlen, diese regelmäßig zu prüfen.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in den vorliegenden AGB die männliche Sprachform bei personenbezogenen Substantiven und Pronomen verwendet. Dies impliziert jedoch keine Benachteiligung irgendeines Geschlechts, sondern soll im Sinne der sprachlichen Vereinfachung als geschlechtsneutral zu verstehen sein.

DURCH ABSCHLUSS DES REGISTRIERUNGSPROZESSES UND DURCH ANKLICHEN VON “ICH STIMME ZU“, ERKLÄREN SIE, DASS:

(1) SIE DIESE NUTZUNGSBEDINGUNGEN GELESEN UND VERSTANDEN HABEN UND IHNEN ZUSTIMMEN;

(2) SIE VOLLJÄHRIG SIND, UM EINEN VERTRAG MIT TALENT ABZUSCHLIESSEN;

(3) SIE BERECHTIGT SIND, PERSÖNLICH ODER IM NAMEN DES IN IHRER ANMELDUNG GENANNTEN UNTERNEHMENS EINEN VERTRAG ABZUSCHLIESSEN. SIE UND/ODER DAS BEI IHRER ANMELDUNG GENANNTE UNTERNEHMEN SIND DAHER AN DIE VORLIEGENDEN ALLGEMEINEN NUTZUNGSBEDINGUNGEN GEBUNDEN.

WENN SIE DIESEN NUTZUNGSBEDINGUNGEN NICHT ZUSTIMMEN, KÖNNEN SIE NICHT AUF DEN DIENST ZUGREIFEN.

Wesentliche Punkte

1. Talents Mission

Talent bietet einen Service an, der Kandidaten und Personalrekrutierer über die frei zugängliche Webseite https://www.talent.io zusammenführt.

2. Verträge, die über den Service von talent.io abgeschlossen werden können

Ein Personalrekrutierer und ein Kandidat können verschiedene Arten von Verträgen abschließen, um festzulegen, wie die Arbeit gegen Bezahlung zu leisten ist. Dazu gehören:

  • Arbeitsverträge 
  • Dienstleistungsverträge oder “Freelancer-Verträge”

3. Von talent.io angewandte Tarife

Während der Zugang zur Website www.talent.io für alle Nutzer kostenlos ist, müssen Personalrekrutierer für die Nutzung des Dienstes eine Gebühr entrichten. Die verschiedenen Tarife und Angebote sind hier aufgeführt.

Personalrekrutierer können zwischen mehreren Rechnungsoptionen wählen, darunter eine sofortige Zahlung oder eine planmäßige Zahlung.

4. Garantie bei vorzeitigem Ausscheiden eines Kandidaten, der im Rahmen eines Arbeitsvertrags eingestellt wurde

Wenn der Kandidat im Rahmen eines Arbeitsvertrags das Unternehmen des Personalrekrutierers verlässt, unabhängig davon, ob dies auf die Beendigung einer Probezeit zurückzuführen ist oder nicht, kann der Personalrekrutierer durch Talent eine Garantie in Anspruch nehmen, deren Bedingungen vom gewählten Zahlungsplan abhängen.

  • Garantie im Falle einer Direktzahlung

Talent gewährt dem Personalrekrutierer eine Gutschrift in Höhe der Servicegebühr, die für die Einstellung des Kandidaten, der das Unternehmen des Personalrekrutierers verlassen hat, berechnet wurde.

Zu den wichtigsten Bedingungen für die Gewährung der Gutschrift (alle Bedingungen sind in Artikel 4 von Teil 2 dieser AGB aufgeführt) gehören:

  • der besagte Kandidat muss innerhalb von drei (3) Monaten nach seinem Eintritt in das Unternehmen des Personalrekrutierers aus dem Unternehmen ausgeschieden sein;
  • die Gutschrift gilt für maximal zwölf (12) Monate ab dem Datum des Ausscheidens des Bewerbers aus dem Unternehmen.
  • die Rechnung, die die Gutschrift beansprucht, muss innerhalb der zwölf (12) Monate Garantiezeit ausgestellt und die Einstellung sofort bezahlt werden.

Schließlich wird bestimmt, dass die Gutschrift "übertragbar" ist, d. h. sie gilt unabhängig von der Anzahl der Kandidaten, die für die vom anfänglichen Kandidaten verlassene Stelle eingestellt werden (alle Bedingungen sind in Teil 2 Artikel 4 der vorliegenden AGB aufgeführt).

Schließlich muss sich der Personalrekrutierer bewusst sein, das keine Garantie gewährt wird, wenn:

  • der Kandidat, der noch vertraglich an den Personalrekrutierer gebunden ist, abwesend ist (aufgrund von Krankheit, Mutterschafts-/Vaterschaftsurlaub, Sabbatjahr oder Elternzeit usw...)
  • ein Vertrag als Freelancer abgeschlossen wird.
  • für Einstellungen, die im Rahmen eines Sonderangebots nicht zu einer Rechnungsstellung geführt haben.


5. Loyalitätspflicht bei der Erteilung von Informationen

Jeder Nutzer, Personalrekrutierer oder Kandidat, der die Webseite www.talent.io nutzt, ist verpflichtet, Talent zu informieren, sobald ein Vertrag zustande gekommen ist.

Diese Pflicht besteht für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten nach dem letzten Austausch zwischen dem Kandidaten und dem Personalrekrutierer auf der Website, und jeder während dieses Zeitraums abgeschlossene Vertrag muss an Talent übermittelt werden, damit die Servicegebühren berechnet werden können.

Definitionen

"Talent" bezieht sich auf das Unternehmen talent.io Recruitment GmbH, dessen rechtliche Hinweise in Artikel 5 von Teil 3 der AGB sowie hier zusammengefasst sind

"Webseite" bezieht sich auf die Webseite www.talent.io von Talent

"Plattform" bezeichnet die von talent.io innerhalb/auf der Webseite betriebene Plattform, über die Nutzer Informationen im Hinblick auf einen Vertragsabschluss austauschen können. Die Plattform ist nur für von talent.io zugelassene Kandidaten und Personalrekrutierer zugänglich.

"Kandidat" bezieht sich auf jede natürliche oder juristische Person, die sich auf der Webseite registriert, um neue Arbeitsmöglichkeiten zu finden.

"Personalrekrutierer" bezieht sich auf jede natürliche oder juristische Person, die sich auf der Webseite registriert, um mit Kandidaten in Kontakt treten zu können.

"Nutzer" bezieht sich auf den Personalrekrutierer und den Kandidaten zusammen oder einzeln.

"Service" bezieht sich auf den von Talent angebotenen Service, um Kandidaten und Personalrekrutierer über die Plattform zusammenzubringen.

"Profil" bezieht sich auf alle Inhalte (Informationen und Dateien, einschließlich Fotos, Lebenslauf usw.), die von einem Kandidaten oder einem Personalrekrutierer veröffentlicht werden, um sich auf der Webseite vorzustellen und zu interagieren.

Kontaktanfrage durch Personalrekrutierer” bezieht sich auf jede Nachricht, die ein Personalrekrutierer an einen Kandidaten sendet, um sein Interesse an seinem Profil und seine Bereitschaft zur Kontaktaufnahme zu bekunden.

"Stellenangebote" bezieht sich auf eine Zusammenfassung des Einstellungsbedarfs des Personalrekrutierers für eine bestimmte Rolle. Kann "privat" (nur für Personalrekrutierer des einstellenden Unternehmens sichtbar) oder "öffentlich" (von Talent genehmigte Kandidaten können sich über die Plattform auf die Stelle bewerben) sein.

Ein Personalrekrutierer erstellt eine Stelle, indem er auf der Plattform ein Formular ausfüllt, das sowohl einige obligatorische als auch optionale Informationen enthält. Insbesondere kann ein Stellenangebot nur dann auf der Plattform veröffentlicht werden, wenn es eine Stellenbeschreibung enthält.

Nach 28 Tagen Inaktivität des Personalrekrutierers in Bezug auf das Stellenangebot auf der Plattform wird das Stellenangebot automatisch geschlossen.

“Kontaktanfrage durch Kandidat”: Bewerbung durch einen Kandidaten auf eine Stellenanzeige auf der Plattform.

"Vorstellung" bezieht sich auf die Antwort auf eine Kontaktanfrage, die zu einem Gespräch zwischen einem Personalrekutierer und einem Kandidaten  führt.

"Vergütung" bezieht sich auf die jährliche Bruttovergütung, die der Kandidat gemäß dem vereinbarten Vertrag erhält. Dies umfasst (i) den festen Teil, (ii) den gesamten variablen Teil der Vergütung, der am Tag der Vertragsunterzeichnung bekannt ist (unter Berücksichtigung des erreichbaren Höchstbetrags), sowie (iii) alle Boni, Jahresprämien oder sonstigen Leistungen, die alle Bestandteile des Gehalts des Kandidaten bilden.

"Vertrag" bezieht sich auf jede Vereinbarung, in deren Rahmen der Kandidat eine Arbeit für den Personalrekrutier gegen Zahlung eines Entgelts ausführt.

Bei diesem Vertrag kann es sich im Einzelnen um einen Arbeitsvertrag oder einen Dienstleistungsvertrag (so genannter Freelancer-Vertrag).

"Auftragnehmer" bezieht sich auf jede Person, die den Dienst im Auftrag eines Personalrekrutieres nutzt. Dies umfasst (ist aber nicht beschränkt auf) RPO, Berater, beauftragte Unternehmen oder jede Art von externem Subunternehmer, unabhängig davon, ob dieser auf der Webseite des Personalrekrutierers ansässig ist oder nicht.

"Freelancer" bezieht sich auf einen Kandidaten, der durch die Nutzung des Services einen Dienstleistungsvertrag mit einem Personalrekrutierer geschlossen hat.

"Servicegebühr" bezieht sich auf das Entgelt, das Talent im Falle eines Vertragsabschlusses erhält.

TEIL 1 – REGELN FÜR KANDIDATEN

1 – Wie der Service funktioniert

Talent ist ein kostenloser Service für Kandidaten, der es ihnen ermöglichen soll, effizient und schnell neue berufliche Möglichkeiten zu finden.

Kandidaten können den Service nutzen, nachdem sie sich auf der Webseite registriert haben und Talent ihre Registrierung genehmigt hat.

Der Service ermöglicht es dem Kandidaten, Anfragen für Vorstellungsgespräch von Personalrekrutierern zu erhalten. 

Wenn der Austausch zwischen einem Kandidaten und einem Personalrekrutierer erfolgreich abgeschlossen wird, kann der Kandidat einen Vertrag mit dem Personalrekrutierer unterzeichnen.

Erst der Abschluss eines solchen Vertrages begründet gegenseitige Verpflichtungen zwischen dem Kandidaten und dem Personalrekrutierer.

2 – Registrierungsprozess

Bei seiner Registrierung wird der Kandidat gebeten, ein Konto anzulegen und sein Profil zu vervollständigen, indem er seinen Namen angibt und Angaben zu Ausbildung, Berufserfahrung, Fähigkeiten und Gehaltsvorstellungen macht.

Um die Zuverlässigkeit und Funktionalität des Services zu gewährleisten, verpflichtet sich der Kandidat bei seiner Anmeldung, (i) nach bestem Wissen und Gewissen nur korrekte und aktuelle Angaben zu seiner Situation zu machen und seine wahre Identität anzugeben und (ii) niemals mehr als ein Konto auf der Webseite zu unterhalten.

Talent behält sich das Recht vor, vom Kandidaten Folgendes zu verlangen:

  • ein Dokument, das die Identität des Kandidaten beweist
  • falls der Kandidat über eine juristische Person handelt, einen Handelsregisterauszug oder einen anderen Registerauszug, der nicht älter als 30 Tage ist, sowie eine schriftliche Vollmachtsurkunde, die belegt, dass die natürliche Person, die die Registrierung im Namen der juristischen Person vorgenommen hat, zur Registrierung berechtigt ist

Für den Fall, dass dieser Nachweis nicht erbracht wird, behält sich Talent das Recht vor, das Konto des Kandidaten zu sperren und/oder zu löschen.

Talent kann den Kandidaten auch unter der angegebenen Telefonnummer anrufen, um über sein Profil zu sprechen, bevor die Registrierung genehmigt wird.

Talent behält sich das Recht vor, Registrierungsanfragen auf der Website nach eigenem Ermessen zu akzeptieren oder abzulehnen, insbesondere nach Prüfung der freiwillig gemachten Angaben zum jeweiligen Kandidaten.

3 –Vertragliche Freiheit des Kandidaten

Die Registrierung auf der Webseite und der Zugang zum Service verpflichten den Kandidaten nicht zur Annahme einer Kontaktanfrage durch den Personalrekrutier oder zum Abschluss eines Vertrags jedweder Art.

4 –Transparenz und Aufklärungspflicht

Wenn der Kandidat eine Vereinbarung mit einem Personalrekrutierer trifft, verpflichtet er sich:

(i) Talent unverzüglich über das Datum der Vertragsunterzeichnung zu informieren und Talent über alle späteren Änderungen (Verlängerung, Kündigung, neuer Vertrag usw.) zu unterrichten

(ii) Talent eine Kopie des Vertrages oder der Einstellungsbestätigung (Brief, E-Mail, etc.) zukommen zu lassen oder ein Dokument zwischen dem Personalrekrutierer und ihm selbst zu erstellen, in dem die wesentlichen Bedingungen des Vertrages (Vergütung, Dauer, etc.) festgehalten sind,

(iii) Talent unverzüglich zu informieren, wenn er aus irgendeinem Grund nicht mehr vertraglich an den Personalrekrutierer gebunden ist.

TEIL 2 –REGELN FÜR DEN PERSONALREKRUTIERER

1 –Registrierungsprozess – wie der Service funktioniert

1.1. Registrierungsprozess

Bei der Registrierung wird der Personalrekrutierer (über die Person, die in seinem Namen und für sein Konto handelt) aufgefordert, ein Konto zu erstellen und sein Profil zu vervollständigen, einschließlich seines Namens, des Unternehmensnamens, seiner E-Mail-Adresse und zusätzlicher Informationen über das Unternehmen und seine Arbeit.

Um die Zuverlässigkeit und Funktionalität des Services zu gewährleisten, verpflichten sich Personalrekrutierer bei der Registrierung (i) nach bestem Wissen und Gewissen nur korrekte und aktuelle Informationen über ihre Situation anzugeben, (ii) ihre wahre Identität anzugeben und (iii) niemals mehr als ein Konto auf der Webseite zu eröffnen.

Um die Registrierung zu erleichtern, kann Talent dem Personalrekrutierer die Nutzung eines Services von Dritten anbieten, wie z.B. LinkedIn oder GitHub. In einem solchen Fall erklärt sich der Personalrekrutierer damit einverstanden, dass die diesem Drittdienst zur Verfügung gestellten Informationen ebenfalls korrekt, wahrheitsgemäß und aktuell sind, um die Zuverlässigkeit des Services zu gewährleisten.

Erfolgt die Registrierung für eine juristische Person, muss der Personalrekrutierer von der juristischen Person dazu bevollmächtigt sein. Talent kann in keinem Fall für das Fehlen einer solchen Vollmacht verantwortlich gemacht werden, und die Akzeptanz dieser AGB kann in keiner Weise in Zweifel gestellt werden. Die juristische Person haftet somit auf unbestimmte Zeit für die Handlungen ihres Vertreters.

Nach der Registrierung prüft Talent das Profil des Personalrekrutierers und kann, falls erforderlich, jedes Dokument anfordern, das es Talent ermöglicht, die Richtigkeit der im Profil angegebenen Informationen zu überprüfen. Reagiert der Personalrekrutierer nicht auf eine solche Anfrage von Talent, kann dies zur Ablehnung der Registrierung führen. 

Talent behält sich das Recht vor, Registrierungsanträge auf der Webseite nach eigenem Ermessen anzunehmen oder abzulehnen.

1.2 Wie der Service funktioniert

Sobald die Registrierung abgeschlossen und das Profil ausgefüllt ist, kann der Personalrekrutierer den Service nutzen.

Der Personalrekrutierer wird ermutigt, (i) eine oder mehrere Stellenanzeige(n) zu erstellen und diese eventuell auf der Plattform zu veröffentlichen, wenn er möchte, dass sich Kandidaten darauf bewerben, (ii) nach Kandidaten zu suchen, die zu diesen Stellenanzeigen passen, und deren Profile zu prüfen. Personalrekrutierer können die Profile von Kandidaten auch unabhängig von einer bestimmten Stelle durchsuchen und prüfen. Personalrekrutierer können Kontaktanfragen an jeden Kandiaten stellen, der ihre Aufmerksamkeit erregt hat.

Der Personalrekrutierer erklärt sich bereit, mit dem Kandidaten nur über die Plattform zu kommunizieren, bis er zumindest ein Vorstellung mit dem Kandidaten hat.

Wenn der Kandidat an der Anfrage interessiert ist und diese annimmt, beginnt das Einstellungsverfahren, das ein oder mehrere Vorstellungsgespräche umfassen kann, die persönlich oder online geführt werden können. Der Einstellungsprozess wird unter der Verantwortung des Personalrekrutierers durchgeführt.

Nach der Vorstellung haben Kandidaten und Personalrekrutierer die Möglichkeit, andere Kommunikationsmethoden zu nutzen, über die sie Talent auf dem Laufenden halten müssen. 

2. Die Aufklärungspflicht des Personalrekrutrierers 

Mit Abschluss eines Arbeitsvertrags erklärt sich der Personalrekrutierer einverstanden:

(i) Talent unverzüglich über das Datum der Vertragsunterzeichnung zu informieren und Talent über jede spätere Änderung (Verlängerung, Beendigung, neuer Vertrag, etc.) zu benachrichtigen

(ii) Talent eine Kopie des Arbeitsvertrages bzw. einen Arbeitsnachweis (Brief, E-Mail) zukommen zu lassen oder eine Bestätigung zwischen dem Kandidaten und dem Unternehmen auszustellen, in der die wichtigsten Bedingungen des abgeschlossenen Vertrages (Vergütung/Honorar, Laufzeit etc.) aufgeführt sind; und

(iii) Talent unverzüglich zu informieren, wenn sie aus welchen Gründen auch immer nicht mehr vertraglich an den Kandidaten gebunden sind.

3. Servicekosten

Mit der Annahme dieser AGB erklärt sich der Personalrekrutierer bereit, bei Vertragsabschluss mit einem Kandidaten eine Servicegebühr zu zahlen.

Talent behält sich das Recht vor, seine Tarife und Abrechnungsmodalitäten jederzeit zu ändern, nachdem diese AGB aktualisiert und die Personalrekrutierer ordnungsgemäß per E-Mail informiert wurden.

Darüber hinaus kann ein Personalrekrutierer neben dem Service zusätzliche Leistungen in Anspruch nehmen, die im Rahmen einer Vereinbarung bei der Registrierung angeboten werden.

Diese können insbesondere die Unterstützung von Talent bei der Erleichterung der Suche und ganz allgemein die Beratung über den Markt, in dem die Kandidaten tätig sind (den sogenannten "Tech"-Markt), umfassen.

3.1 – Haftung für Kosten

3.1.1 – Allgemeiner Fall

Die Talent Servicegebühr ist vom Personalrekrutierer in den folgenden Fällen in voller Höhe geschuldet:

i) wenn er durch die Nutzung des Services einen Vertrag mit einem Kandidaten abschließt, unabhängig davon, ob eine Probezeit vereinbart wurde oder nicht.

ii) Wenn er innerhalb von zwölf (12) Monaten nach dem Ende des ersten Vertrags einen neuen Vertrag mit demselben Kandidaten abschließt. Die Höhe der Servicegebühr wird dann auf der Grundlage dieses neuen Vertrags berechnet, dessen Bedingungen sich vom ursprünglichen Vertrag unterscheiden können (neue Vergütung, andere Aufgaben usw.).

iii) wenn sie innerhalb eines Zeitraums von zwölf (12) Monaten nach Beendigung ihrer Nutzung des Services (insbesondere im Falle der Nichtnutzung der Webseite oder der Löschung ihres Kontos) einen Vertrag mit einem durch diese Nutzung identifizierten Kandidaten abschließen.

Die Servicegebühr wird in diesem Fall unabhängig von den Vertragsbedingungen und unabhängig von der Tatsache geschuldet, dass eine Kontaktanfrage, eine Vorstellung oder ein Vertrag stattgefunden/vorgelegt und abgelehnt wurde.

iv) wenn sie einen Kandidaten, der durch die Nutzung des Services identifiziert wurde, einer anderen Person/einem anderen Unternehmen vorstellen, unabhängig davon, ob diese/s mit ihrem Unternehmen verbunden ist oder nicht, und ein Vertrag zwischen dieser dritten Partei und dem Kandidaten geschlossen wird. Die Servicegebühr ist dann auf der Grundlage des zwischen dem Kandidaten und der genannten Person/dem genannten Unternehmen geschlossenen Vertrags zu zahlen.

Diese Verpflichtung gilt für die Dauer der Inanspruchnahme des Services sowie für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten danach.

Im Falle eines Verstoßes gegen diese Bestimmungen zahlt der Personalrekrutierer an Talent einen Pauschalbetrag in Höhe von fünfzigtausend Euro (50.000 €) ohne Steuern als Vertragsstrafe, ungeachtet sonstiger Maßnahmen, die Talent gegen den Personalrekrutierer ergreift, sowie etwaige Schadensersatzleistungen und sonstige Entschädigungen, die gemäß den AGB fällig sind.

3.1.2 - Inanspruchnahme eines Dienstleisters durch den Personalrekrutierer

Für den besonderen Fall, dass ein Personalrekrutier einen Dienstleister zur Nutzung des Services einsetzt, wird vereinbart, dass der Dienstleister den Service nur für die Bedürfnisse des Personalrekrutierer, für den er tätig ist, und nach Zustimmung von Talent nutzen darf.

In einem solchen Fall ist der Personalrekrutierer für die Handlungen des Dienstleisters verantwortlich.

Alle Anbieter werden systematisch aufgefordert, eine Vertraulichkeitsvereinbarung ("NDA") zu unterzeichnen, bevor sie Zugang zur Seite erhalten. Dieses NDA wird von Talent erstellt und stellt eine Vereinbarung zwischen dem Anbieter und Talent dar.

Es ist einem Anbieter strengstens untersagt, den Service für die Zwecke einer anderen Person/eines anderen Unternehmens zu nutzen, unabhängig davon, ob sie/es mit seinem Unternehmen verbunden ist oder nicht, oder einer anderen Person/einem anderen Unternehmen, unabhängig davon, ob sie/es mit seinem Unternehmen verbunden ist oder nicht, eine der folgenden vertraulichen Informationen zu übermitteln (ohne dass diese Liste vollständig ist)

- alle Informationen über Kandidaten, natürliche oder juristische Personen, die auf der Suche nach neuen beruflichen Möglichkeiten sind, die über die Webseite und/oder den Service erhalten wurden;

- jedes Profil eines Kandidaten und/oder jeden Lebenslauf, das bzw. der über die Webseite und/oder den Dienst erhalten wurde;

- alle Informationen in Bezug auf einen Kandidaten, die im Rahmen eines Austauschs mit dem Kandidaten über die Webseite erhalten wurden.

Im Falle eines Verstoßes gegen diese Bestimmungen muss der Personalrekrutirer an Talent einen Pauschalbetrag in Höhe von fünfzigtausend Euro (50.000 €) ohne Steuern als Strafe zahlen, ungeachtet aller anderen Maßnahmen, die Talent gegen den Recruiter ergreifen kann, sowie aller Schadensersatz- und sonstigen Entschädigungsleistungen, die gemäß den AGB fällig sind.

3. 2 – Kosten für die Servicegebühr

Die Kosten für die Servicegebühr sind hier aufgeführt: https://www.talent.io/p/de-de/recruiters/pricing 

Im Falle einer Änderung der Tarife informiert Talent die Personalrekrutierer direkt auf der Webseite oder durch eine E-Mail an jeden von ihnen.

3.3 - Rechnungsstellung und Zahlung der Servicegebühr

Die Abrechnungs- und Zahlungsmodalitäten richten sich nach der Art des abgeschlossenen Vertrages und den vom Personalrekrutierer gewählten Optionen (siehe oben Artikel 3.2).

Talent hat sich für ein Zahlungssystem über einen dritten Zahlungsanbieter entschieden, sowohl für Ratenzahlungen als auch für Lastschriften.

Talent hat daher die Dienste von Mangopay S.A. in Anspruch genommen, einem als E-Geld-Institut zugelassenen Unternehmen, das im luxemburgischen RCS unter der Nummer B173459 eingetragen ist und seinen Sitz in der 2 Avenue Amélie, 1125 Luxemburg hat.

Jeder Nutzer, ob Personalrekrutierer oder Kandidat, schließt somit direkt mit Mangopay S.A. einen Vertrag ab und erklärt durch die Annahme dieser AGB, dass er die hier verfügbaren allgemeinen Geschäftsbedingungen von Mangopay akzeptiert.

3.3.1 - Falls ein Arbeitsvertrag abgeschlossen wird

Die sich daraus ergebenden Rechnungen werden per E-Mail an die vom Personalrekrutierer zum Zeitpunkt der Registrierung angegebene Adresse gesendet.

Wie in der Preistabelle dargelegt, kann der Personalrekrutierer zwischen zwei Abrechnungsmodalitäten wählen.

(i) Direkte Zahlung

In diesem Fall wird die Servicegebühr in Rechnung gestellt, sobald der Vertrag mit dem Kandidaten abgeschlossen ist. Die entsprechende Rechnung ist spätestens zu dem Zeitpunkt, an dem der Kandidat den Vertrag beginnt, ohne Abzug zu zahlen.

(ii) Ein 18-monatiger Zahlungsplan

In diesem Fall wird die Servicegebühr am Tag des Vertragsbeginns durch den Kandidaten in Rechnung gestellt.

Die erste Zahlung muss per gesichertem Lastschriftverfahren an dem Tag erfolgen, an dem der Kandidat in die Dienste des Personalrekrutierers tritt. Jede weitere Zahlung erfolgt per sicherem Lastschrifteinzug einmal im Monat zu einem zuvor von Talent festgelegten Termin für achtzehn (18) Monate.

Es ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass der Personalrekrutierer diese Option nur unter der Bedingung wählen kann, dass er eine Einzugsermächtigung ausfüllt, die notwendig ist, um die automatische Abbuchung der monatlichen Zahlungen einzurichten. Der Personalrekrutierer verpflichtet sich außerdem, Talent im Falle einer Änderung seiner Post- oder Bankverbindung zu informieren.

Erst wenn der Kandidat nicht mehr vertraglich an den Personalrekrutierer gebunden ist, erlischt das Lastschriftmandat.

3.3.2 - Wenn ein Freelancer-Vertrag (Servicevertrag) abgeschlossen wird

Zu Abrechnungszwecken muss der Kandidat aufgrund der Besonderheiten dieses Vertragstyps einmal im Monat die Webseite www.talent.io besuchen, um einen Stundenzettel auszufüllen, in dem er die für den Personalrekrutierer geleisteten Arbeitstage und die Art der durchgeführten Aufträge angeben muss. Dies ist ein Service, den Talent im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit anbietet.

Dieser Stundenzettel wird dann dem Personalrekrutierer vorgelegt. Wenn dieser nicht innerhalb von sieben (7) Tagen nach Erhalt der Zeiterfassung widerspricht, gilt die vom Kandidaten vorgelegte Zeiterfassung als vom Personalrekrutierer vorbehaltlos akzeptiert. Von diesem Zeitpunkt an :

  • zahlt der Personalrekrutierer per Banküberweisung an Mangopay S.A. einen Betrag, der dem Gesamtbetrag (i) der Rechnung über die Vergütung des Kandidaten und (ii) der Rechnung über die dem Talent zustehende Servicegebühr entspricht;
  • dann zahlt Mangopay dem Freelancer und Talent die jeweils fällige Vergütung.

Die auf diese Weise ausgestellten Rechnungen werden per E-Mail an die angegebene Adresse gesendet.

3.4 - Zahlungsverzug

Bei Nichtzahlung innerhalb von dreißig (30) Tagen werden die geschuldeten Beträge automatisch und ohne vorherige Aufforderung mit einem Zinssatz von 9 %-Punkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz verzinst.

Für jeden am Fälligkeitstag noch nicht gezahlten Betrag ist automatisch ein pauschaler Schadensersatz in Höhe von 40,00 € an Talent zu entrichten. Talent ist gemäß § 288 BGB berechtigt, einen zusätzlichen Schadensersatzbetrag gegen Nachweis zu verlangen, wenn die entstandenen Beitreibungskosten die Höhe des pauschalen Schadensersatzes übersteigen.

Bei Zahlungsverzug von mehr als 2 Raten bei der Zahlungsvariante 2 (monatliche Zahlung) behält sich Talent das Recht vor, alle noch ausstehenden Rechnungen über die sofort fälligen Raten in voller Höhe zu stellen (unabhängig von der Dauer der Unternehmenszugehörigkeit des Kandidaten).

3.5 - Streitigkeiten

Sollte der Personalrekrutierer mit der Abrechnung der Servicegebühr nicht einverstanden sein, muss er dies in einem Schreiben begründen, das per Einschreiben mit Rückschein innerhalb von acht (8) Tagen nach Rechnungsstellung zugestellt wird. Bei Fehlen eines solchen Schreibens wird davon ausgegangen, dass der Personalrekrutierer die Rechnung akzeptiert hat.

3.6  Sonderfälle

3.6.1  Nicht offengelegte Bedingungen des Arbeitsvertrags

Der Personalrekrutierer muss Talent innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach dem früheren der beiden folgenden Zeitpunkte über die Einstellung eines Kandidaten informieren:

  • Datum der Unterzeichnung des Vertrages
  • Datum des Eintritts des Kandidaten in das Unternehmen (Arbeitsvertrag) oder Datum des Beginns der vom Kandidaten erbrachten Leistungen (Dienstleistung)

Andernfalls stellt Talent dem Personalrekrutierer Kosten in Höhe von bis zu 20.000,00 € in Rechnung, wobei dieser Betrag sofort ab dem Tag des Eintritts des Kandidaten in das Unternehmen fällig ist. 

Talent ist in einem solchen Fall berechtigt, das Konto des Personalrekrutierers zu sperren oder zu löschen.

3.6.2  Der Kandidat ist dem Personalrekrutierer bereits bekannt

Wenn ein Personalrekrutierer nachweisen kann, dass er in den drei (3) Monaten vor dem Datum, an dem er von dem betreffenden Kandidatenprofil auf der Website Kenntnis erlangt hat, einen Einstellungsprozess mit einem Kandidaten eingeleitet hat, ist der Personalrekrutierer von der Zahlung der Talent-Servicegebühr befreit.

Diese Befreiung ist an die Erfüllung der folgenden drei Bedingungen geknüpft:

(i) Der Personalrekrutierer hat den Kandidaten innerhalb der letzten drei (3) Monate, bevor er von dem betreffenden Kandidatenprofil auf der Website Kenntnis erlangt hat, angeworben (oder wurde von ihm umworben);

(ii) der Kandidat hat positiv auf das Werben reagiert (oder der Personalrekrutierer hat positiv auf das Werben des Kandidaten reagiert); und

(iii) ein Gespräch zwischen dem Kandidaten und dem Personalrekrutierer war zu dem Zeitpunkt aktiv, als der Personalrekrutierer von dem Profil des betreffenden Kandidaten auf der Webseite Kenntnis erlangte.

Wenn eine dieser drei Bedingungen nicht erfüllt ist oder in den drei (3) Monaten vor dem Datum, an dem der Personalrekrutierer von dem Profil des betreffenden Kandidaten auf der Webseite Kenntnis erlangt hat, nicht eingetreten ist, ist die Talent-Servicegebühr gemäß diesen AGB zu zahlen.

Der Personalrekrutierer stimmt zu, dass in allen anderen Fällen, in denen ein Kandidat über die Webseite eingestellt wird, die Talent-Servicegebühr zu zahlen ist.

4 – Garantien durch Talent im Falle eines Arbeitsvertrags

Wenn der Kandidat im Rahmen eines Arbeitsvertrags das Unternehmen des Personalrekrutierers verlässt, unabhängig davon, ob die Probezeit abgelaufen ist oder nicht, muss der Personalrekrutierer Talent so schnell wie möglich darüber informieren.

In einer solchen Situation kann der Personalrekrutierer eine Garantie in Anspruch nehmen, die folgenden Bedingungen unterliegt

  • Vorlage eines Dokuments bei Talent, das das Ausscheiden des Kandidaten aus dem Arbeitsverhältnis bescheinigt (z.B. Kündigungsschreiben, Bescheinigung des Agentur für Arbeit);
  • alle vom Personalrekrutierer geschuldeten Beträge sind gemäß diesen AGB gezahlt worden;
  • der Kandidat hat keinen neuen Vertrag mit dem Personalrekrutierer, einer seiner Tochtergesellschaften oder einem anderen Unternehmen der Gruppe, zu der er gehört, abgeschlossen;
  • der Grund für die Kündigung beruht ausschließlich auf den Qualifikationen, Eigenschaften oder dem Verhalten des Kandidaten;
  • das Ausscheiden des Bewerbers ist nicht die Folge einer Entlassung aus wirtschaftlichen Gründen, einer vertraglichen Kündigung oder einer Kündigung, die durch eine neue Ausrichtung der internen Strategie des Personalrekrutierers gerechtfertigt ist, die einen neuen Bedarf für die betreffende Stelle rechtfertigt.

Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, wird sich die Garantie je nach gewählter Abrechnungsmethode unterscheiden.

(i) Sofortige Zahlungsgarantie

Talent gewährt dem Personalrekrutierer eine Gutschrift auf die bei der nächsten Einstellung fällige Servicegebühr. Um sich zu qualifizieren:

  • muss der Kandidat das Unternehmen des Personalrekrutierers innerhalb von drei (3) Monaten nach seinem Eintritt in das Unternehmen des Personalrekrutierers verlassen haben;
  • die Höhe der Gutschrift ist auf den Gesamtbetrag der für die erste Einstellung erhobenen Servicegebühr begrenzt;
  • die Gutschrift gilt für maximal zwölf (12) Monate ab dem Datum, an dem der ursprüngliche Kandidat das Unternehmen verlässt. Findet während dieser zwölf (12) Monate keine Einstellung statt, verfällt die Gutschrift und der Personalrekrutierer erhält keine Rückerstattung;
  • die Einstellung, für die die Gutschrift gewährt wird, muss direkt in Rechnung gestellt werden; jede andere Form der Zahlung ist für die Gutschrift nicht qualifiziert;
  • die Rechnung, für die die Gutschrift gewährt wird, muss innerhalb der zwölf (12) monatigen Garantiezeit ausgestellt werden.

Schließlich wird festgelegt, dass die Gutschrift "übertragbar" ist, d.h. sie gilt unabhängig von der Anzahl der Kandidaten, die für die vom ursprünglichen Kandidaten verlassene Stelle eingestellt werden.

Damit die Übertragbarkeit der Gutschrift für den Personalrekrutierer gewährleistet ist, muss

  • der Ersetzte Kandidat (unabhängig davon, ob es sich um den ursprünglichen Kandidaten oder einen nachfolgenden Kandidaten handelt) die Belegschaft des Personalvermittlers innerhalb der ersten drei (3) Monate nach seinem Eintritt in das Unternehmen verlassen haben.
  • die Gutschrift ist auf maximal zwölf (12) Monate ab dem letzten Arbeitstag des ursprünglichen Kandidaten begrenzt, und der neue Kandidat muss vor Ablauf dieser zwölf Monate in das Unternehmen des Personalrekrutierers eingetreten sein oder dem Personalrekrutierer muss in diesem Zeitraum eine Rechnung gestellt worden sein

(ii) Garantie im Falle einer monatlichen Zahlung

Scheidet der Kandidat innerhalb von achtzehn (18) Monaten nach seinem Eintritt in das Unternehmen des Personalrekrutierers aus dem Arbeitsverhältnis aus, unabhängig davon, ob es sich um den Abschluss einer Probezeit handelt oder nicht, so muss der Personalrekrutierer Talent unverzüglich darüber informieren.

Der Personalrekrutierer kann dann verlangen, dass die Zahlungen in dem Monat eingestellt werden, der auf das Datum des tatsächlichen Ausscheidens des Kandidaten aus dem Arbeitsverhältnis mit dem Personalrekrutierer folgt, sofern Talent vor diesem Datum benachrichtigt wurde (ohne Rückerstattung bereits gezahlter Servicegebühren und ohne Aufteilung).

Im Falle einer Benachrichtigung nach dem Datum des tatsächlichen Ausscheidens des Kandidaten werden die bis zur Benachrichtigung bereits fälligen Rechnungen fällig.

Schließlich kann bei Abwesenheit eines Kandidaten, der noch vertraglich an den Personalrekrutierer gebunden ist (wegen Krankheit, Mutterschafts-/Vaterschaftsurlaub, Sabbatjahr oder Elternzeit usw.), keinerlei Garantie (und auch keine Aussetzung der Rechnungsstellung oder von Rabatten) gegeben werden.

TEIL 3 – ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1.  Von den Nutzern veröffentlichte Inhalte

Den Nutzern der Webseite ist es untersagt, Inhalte zu veröffentlichen, die nicht den geltenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, insbesondere (aber nicht ausschließlich) die folgenden:

  • alle Inhalte, die rechtswidrig, erniedrigend, gewalttätig, bedrohlich, verleumderisch, beleidigend, anstößig, obszön, gegen geltende moralische Grundsätze verstoßend, verleumderisch, hasserfüllt, rassistisch, fremdenfeindlich, antisemitisch, sexistisch, belästigend, diskriminierend sind oder das Privatleben, die Menschenwürde, die Achtung personenbezogener Daten oder die Vertraulichkeit oder das Briefgeheimnis einer anderen Person verletzen oder zu illegalen Handlungen anregen;
  • alle Inhalte, die die Rechte am geistigen Eigentum einer anderen Person verletzen;
  • alle Inhalte, die ungenau oder falsch sind, insbesondere in Bezug auf die Identität der Nutzer und ihre akademischen und beruflichen Qualifikationen.

Wenn Talent Kenntnis davon erhält oder der Auffassung ist, dass ein Nutzer der Webseite oder ein Inhalt gegen geltendes Recht oder diese AGB verstößt, behält sich Talent das Recht vor, das betreffende Profil oder den betreffenden Inhalt ganz oder teilweise zu löschen und/oder das Konto des Nutzers zu sperren oder zu löschen und/oder strittige Inhalte ohne vorherige Ankündigung zu entfernen.

Nutzer werden gebeten, Talent zu benachrichtigen, wenn sie der Ansicht sind, dass eine Kontaktanfrage, ein Profil, eine Nachricht oder ein anderer sichtbarer Inhalt auf der Webseite offensichtlich rechtswidrig ist oder gegen diese AGB verstößt, indem sie eine Nachricht an die folgende Adresse senden: contact@talent.io.

Gemäß Artikel 6 Absatz 7 des Gesetzes Nr. 2004-575 vom 21. Juni 2004 für das Vertrauen in die digitale Wirtschaft kann Talent eine Vorrichtung mit dem Namen "cybercop" einrichten, die für alle leicht zugänglich und sichtbar ist und es den Nutzern des Services ermöglicht, ihr alle Daten zu melden, die die Rechtfertigung für Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellen, Aufstachelung zum Rassenhass oder Kinderpornographie, sowie gegen die im fünften und achten Absatz des Artikels 24 des Gesetzes vom 29. Juli 1881 über die Pressefreiheit und im Artikel 227-23 des Strafgesetzbuches genannten Straftaten.

Die Nutzer werden außerdem darauf hingewiesen, dass im Falle einer rechtswidrigen Äußerung die Daten, die ihre Identifizierung oder die Identifizierung ihres Computers ermöglichen, von den Betreibern der Webseite gemäß Artikel 6-II des Gesetzes vom 21. Juni 2004 an die Justizbehörden weitergeleitet werden können, wenn diese dies verlangen.

2.  Nutzung der Webseite

Nutzer sind verpflichtet, die Webseite zu nutzen, ohne die Webseite zu beeinträchtigen und ohne die angebotenen Funktionen außer Kraft zu setzen. Insbesondere erklären sie sich hiermit einverstanden:

  • nicht gegen die Anforderungen, Verfahren, Richtlinien oder Vorschriften der von der Webseite genutzten Dienste Dritter zu verstoßen;
  • keinen Teil der Webseite auf irgendeine Weise zu kopieren, zu verbreiten oder weiterzugeben;
  • keine Medien herunterzuladen, zu veröffentlichen, zu übertragen oder zu verbreiten, die Viren oder andere Computercodes, Dateien oder Programme enthalten, die darauf abzielen, das ordnungsgemäße Funktionieren von Software, Material oder anderen Geräten im Zusammenhang mit der Telekommunikation zu unterbrechen, zu behindern oder einzuschränken; keine Beeinträchtigung des Betriebs der Webseite oder ihrer Server zu verursachen;
  • die Benutzerrechte nicht außer Kraft zu setzen, z. B. durch den Versuch, Tools zu verwenden, zu denen Sie keinen Zugang haben, oder durch das Löschen, Hinzufügen oder Ändern von Inhalten auf der Webseite;
  • die Identität eines Kandidaten, eines Unternehmens oder einer anderen Person, die mit Talent in Verbindung steht, nicht zu immitieren oder zu kopieren;
  • Ihr Konto nicht an Dritte zu verkaufen oder zu übertragen; Ihr Passwort nicht an Dritte weiterzugeben;
  • keine Praktiken anzuwenden, die Spam ähneln könnten oder unlauter wären, wie z.B. die Bewerbung einer Webseite mit gefälschten Links oder die Bewerbung Ihrer eigenen Webesite oder Ihres eigenen Unternehmens durch die Veröffentlichung von Werbung in Ihrem Profil.

3 –Sperrung des Kontos - Kündigung

3.1 – Rechte von Talent

Talent behält sich das Recht vor, den Zugang zum Konto oder zum Service bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Beträge auszusetzen oder zu löschen, falls das Unternehmen eine der von Talent ausgestellten Rechnungen nicht begleicht.

Talent behält sich das Recht vor, im Falle eines Verstoßes eines Nutzers gegen eine seiner in diesen AGB genannten Pflichten, sein Konto und die Möglichkeit der Nutzung des Services jederzeit automatisch und ohne rechtliche Klärung zu sperren oder zu löschen, nachdem eine Aufforderung an den Nutzer per E-Mail oder Post versandt wurde, auf die innerhalb von acht (8) Kalendertagen nach Erhalt keine Antwort erfolgt ist.

3.2 – Rechte der Nutzer

Wenn Nutzer die Webseite und den Service von Talent nicht mehr verwenden möchten, können sie jederzeit die Löschung ihres Kontos beantragen.

3.3 – Rechtliche Folgen einer Kündigung

Die Kündigung führt zur sofortigen Löschung aller von einem Nutzer an Talent übermittelten Inhalte, sofern Talent die Inhalte nicht auch noch zur Abwicklung des Vertrages mit dem jeweiligen Unternehmen benötigt, ohne dass hieraus ein Anspruch des Nutzers abgeleitet werden kann.

Unabhängig von einer solchen Kündigung gelten die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Zeitraum vor der Kündigung fort.

4 – Pflichten von Talent

4.1 – Richtigkeit der von den Nutzern bereitgestellten Informationen

Obwohl Talent die von den Nutzern veröffentlichten Inhalte sorgfältig überprüft und sich das Recht vorbehält, Konten, die mit einem Profil verbunden sind, das ungenaue Informationen enthält, ohne vorherige Ankündigung zu überprüfen, zu ändern, zu sperren oder zu löschen, übernimmt Talent keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Inhalte und Informationen.

Insbesondere garantiert Talent nicht, dass es die vom Kandidaten behauptete Erfahrung oder die bereitgestellten Informationen und Inhalte überprüft.

Talent kann nicht auf der Grundlage von Informationen und Inhalten haftbar gemacht werden, die sich als falsch oder rechtswidrig erweisen könnten.

Es obliegt daher allein den Personalrekrutierern, eine Untersuchung durchzuführen oder alle angemessenen Anstrengungen zu unternehmen, um die Qualitäten, Erfahrungen und Referenzen der Kandidaten zu überprüfen.

4.2 – Nutzung von Diensten Dritter

Auf der Webseite können Inhalte von Diensten Dritter veröffentlicht und angezeigt werden. Talent übernimmt keine Verantwortung für solche Inhalte gegenüber Nutzern oder Dritten.

4.3 – Keine Garantie durch Talent

Talent ist nicht verantwortlich für den Abschluss von Vereinbarungen zwischen Kandidaten und Personalrekrutierern.

Jeder Austausch und jede Verpflichtung zum Abschluss einer Vereinbarung, die zwischen einem Personalrekrutierer und einem Kandidaten unterzeichnet werden, liegen in der alleinigen Verantwortung dieser Parteien und schließt die Verantwortung von Talent aus.

Generell kann Talent nicht für direkte oder indirekte Schäden haftbar gemacht werden, die sich aus Kommunikationen, Interaktionen, Beziehungen, Vereinbarungen oder Streitigkeiten zwischen dem Kandidaten und dem Personalrekrutierer ergeben. Insbesondere kann Talent nicht haftbar gemacht werden, wenn der Personalrekrutierer und der Kandidat den Vertrag nicht oder unzureichend erfüllen oder ihn beenden, unabhängig davon, ob Talent im Rahmen des Vertrages Gebühren erhält oder nicht.  

Falls der zwischen dem Kandidaten und dem Personalrekrutierer geschlossene Vertrag ein Dienstleistungs- oder Subunternehmervertrag oder ein Vertrag ist, der die Erfüllung einer Aufgabe gegen Entgelt regeln soll und kein Arbeitsvertrag ist, trägt der Kandidat die alleinige Verantwortung für Schäden, die er dem Unternehmen im Rahmen der Erfüllung seiner Aufgabe zufügen kann. Gegebenenfalls kann der Personalrekrutierer den Kanddiaten auffordern, einen Vertrag mit einer als solvent bekannten Versicherungsgesellschaft abzuschließen, um alle Schäden zu decken, die er im Rahmen der Ausübung seiner Tätigkeit verursachen könnte.

4.4 –Verfügbarkeit des Services

Talent behält sich das Recht vor, aus welchem Grund auch immer, insbesondere unter Berücksichtigung von technischen und computer- und/oder telekommunikations- und/oder wartungsbedingten Schwierigkeiten und/oder Einschränkungen sowie Fällen höherer Gewalt, jederzeit und gegebenenfalls ohne vorherige Ankündigung den Zugang zur Website zu unterbrechen, die Funktionen der Nutzung der Website zu beenden oder zu ändern, wobei Talent für die Folgen solcher Unterbrechungen oder Änderungen nicht verantwortlich gemacht werden kann.

Generell behält sich Talent das Recht vor, Änderungen jeglicher Art an den Inhalten der Website vorzunehmen.

4.5 – Höhere Gewalt

Talent ist von jeglicher Haftung befreit, wenn die Nichterfüllung einer oder aller seiner in diesen AGB genannten Verpflichtungen auf einen Fall höherer Gewalt zurückzuführen ist.

Höhere Gewalt im Sinne dieser AGB ist definiert als ein unvorhersehbares und/oder unvermeidbares Ereignis, das außerhalb des Einflussbereichs von Talent liegt (wie z.B. ein Ausfall des Hosting-Providers).

Wird durch höhere Gewalt die Erbringung der Leistung nach diesen AGB oder eine der Verpflichtungen von Talent aus diesen AGB verhindert, eingeschränkt oder gestört, ist Talent von der Erfüllung der betreffenden vertraglichen Verpflichtungen entbunden.

5 – Rechtliche Hinweise

Talent.io ist Eigentümer und Betreiber der Webseite, die unter der Adresse https://www.talent.io erreichbar ist.

Talent.io Recruitment GmbH, eine nach deutschem Recht gegründete und bestehende Gesellschaft mit beschränkter Haftung, mit Sitz in c/o Wework, Warschauer Pl. 11-13, 10245 Berlin, eingetragen im Handelsregister unter der Nummer HRB 177631 B, vertreten durch Nicolas Meunier, in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer.

Die Webseite wird von der Firma Heroku Inc., 650 7th Street, San Francisco, CA (Tel: +33 1 (877) 563-4311) gehostet. Die von Talent.io genutzten Heroku-Server befinden sich in der Europäischen Union. Die Speicherung der personenbezogenen Daten der Nutzer erfolgt bei der Firma Amazon Inc. in 410 Terry Avenue North, Seattle, WA. Talent.io verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen über die Übermittlung von Daten an Unternehmen mit Sitz in den Vereinigten Staaten einzuhalten.

Die Webseite wurde zum Zeitpunkt ihrer Einrichtung bei der CNIL unter der Meldenummer 1843673v0 angemeldet.

6 – Geistiges Eigentum

Die Unternehmensmarke Talent, alle anderen Marken, ob im Bildformat oder anders, Illustrationen, Bilder, Texte, Kommentare und Logos auf der Webseite, unabhängig davon, ob sie eingetragen sind oder nicht, die allgemeine Struktur der Webseite und Softwaretexte, Standbilder oder bewegte Bilder, Know-how, Designs, Illustrationen, Datenbanken und alle anderen Elemente der Webseite sind und bleiben exklusives Eigentum von Talent.

Gleiches gilt für alle Urheberrechte, Designs, Modelle und Patente, die im Eigentum von Talent stehen. Jegliche Vervielfältigung im Ganzen oder in Teilen, Veränderung, Entfernung oder Nutzung aus jeglichem Grund und auf jeglichem Medium ist ohne die ausdrückliche vorherige Zustimmung von Talent untersagt.

7.  Hyperlinks

Auf der Website können Hyperlinks zu anderen Internetseiten oder Diensten von Drittanbietern vorhanden sein. Talent hat keine Kontrolle über diese Webseiten oder deren Inhalt. Die Veröffentlichung von Links zu solchen anderen Webseiten bedeutet keinesfalls, dass Talent diese Seiten oder die dort angebotenen Inhalte, Produkte oder Dienstleistungen billigt.

8.  Persönliche Daten

Mit der Registrierung stimmt der Nutzer der Speicherung, Verarbeitung und Nutzung der bei dieser Gelegenheit erhobenen Daten durch Talent zu. Die Informationen über die Nutzer sind für die Verwendung durch Talent bestimmt.

Diese Daten sind ausschließlich für die Verwaltung der Registrierung des Nutzers und der Geschäftsbeziehungen zwischen dem Nutzer und Talent bestimmt. Keine dieser Informationen wird jemals an Dritte weitergegeben. Ihre persönlichen Daten werden gemäß der Datenschutzerklärung unter der Adresse https://www.talent.io/privacy verarbeitet.

9.  Referenz

Soweit nicht anders vereinbart, kann Talent den Namen eines auf der Website registrierten Personalrekrutierers als Referenz in einem Dokument angeben, unabhängig davon, ob es sich um ein elektronisches oder ein anderes Format handelt.

10.  Subunternehmer

Talent behält sich das Recht vor, alle oder einen Teil der Services, für die es nach diesen AGB verantwortlich ist, frei an Subunternehmer zu vergeben.

11.  Übertragung

Der Nutzer verzichtet ausdrücklich darauf, die Rechte und Pflichten, die ihm aus diesen AGB erwachsen, ganz oder teilweise entgeltlich oder unentgeltlich zu übertragen.

12.  Sonstiges

Es wird darauf hingewiesen, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit von Talent geändert werden können. Die Nutzer werden daher gebeten, die AGB selbst regelmäßig zu überprüfen.

Bei wichtigen oder wesentlichen Änderungen der AGB für den Service von Talent wird die Webseite mit den AGB auf der Website aktualisiert. Wenn Sie auf der Website registriert sind, werden wir Sie auch per E-Mail über die Änderungen informieren. Jede Änderung der allgemeinen Nutzungsbedingungen tritt für neue Nutzer der Website sofort und für bestehende Nutzer dreißig (30) Tage nach Veröffentlichung der neuen allgemeinen Nutzungsbedingungen in Kraft. Wenn Sie die neuen allgemeinen Nutzungsbedingungen ablehnen, nachdem Sie über eine Änderung informiert wurden, müssen Sie die Nutzung der Website einstellen. Andernfalls wird Ihre fortgesetzte Nutzung der Webseite als Zustimmung zu diesen Änderungen betrachtet.  

Diese allgemeinen Nutzungsbedingungen ersetzen frühere Versionen der allgemeinen Nutzungsbedingungen von Talent.

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Bedingungen unwirksam sein oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. 

Der Umstand, dass Talent sich zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht auf eine der Klauseln dieser AGB beruft und/oder dass der Nutzer eine seiner Verpflichtungen aus diesen AGB nicht erfüllt, kann nicht so ausgelegt werden, dass Talent auf das Recht verzichtet, sich später auf eine dieser Klauseln oder vertraglichen Verpflichtungen zu berufen.

Dementsprechend können andere Regelungen keinen Vorrang vor diesen Nutzungsbedingungen haben, es sei denn, Talent hat dem ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Eine gegenteilige Feststellung eines Nutzers ist daher ohne ausdrückliche Zustimmung gegenüber Talent nicht durchsetzbar, unabhängig davon, wann Talent davon Kenntnis erlangt hat.

13.  Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für alle Streitigkeiten über das Bestehen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ihre Gültigkeit, Auslegung oder Beendigung sind ausschließlich die Berliner Gerichte zuständig.